KIEL. Das Land Schleswig-Holstein, die kommunalen Landesverbände, die
Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein und die Landeselternvertretung der KiTas danken den Eltern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen
sowie den Kita-Trägern vor dem Hintergrund der Corona-Krise für ihren flexiblen und verantwortungsvollen Einsatz, der maßgeblich zur Stabilisierung des Systems beiträgt.
Sie erklärten heute (27. März) gemeinsam, dass sie sich zügig auf konkrete
Eckpunkte zur Freistellung von Beiträgen für Kita und Kindertagespflege für die Zeit der Aussetzung der Kinderbetreuung verständigen werden. Zudem verfolgen alle Beteiligten gemeinsam das Ziel,
trotz der beschlossenen Verschiebung der Kita-Reform auf den 01.01.2021 die für Eltern wichtige finanzielle Entlastung durch den Beitragsdeckel wie ursprünglich vorgesehen zum 01.08.2020
umzusetzen.
"Besondere Situationen verlangen auch besondere Maßnahmen - und diese können wir
am besten in gemeinsamer Verantwortung auf den Weg bringen. Wir sorgen dafür, dass Eltern von den Beiträgen für die Betreuung ihrer Kinder befreit und somit finanziell entlastet werden. Und auch
bei der Verschiebung der Kita-Reform sind uns die Bedürfnisse der Familien besonders wichtig: So können Eltern sich darauf verlassen, dass ab dem 1.8.2020 nicht nur die Elternbeiträge gedeckelt
werden, sondern auch bereits zugesagte Betreuungsplätze sicher sind und die Kinder wie geplant ihre Kita besuchen können", so Minister Dr. Garg.
Kommunale Landesverbände, die LAG der Wohlfahrtsverbände und die
Landeselternvertretung begrüßen, dass das Land mit Kabinettsbeschluss vom 21.03.2020 der kommunalen Ebene Landesmittel in Höhe von 50 Mio. Euro bereitstellt, um damit den Eltern die Zahlung der
Beiträge für Kita und Kindertagespflege zu erlassen. Landeseinheitlich sollen in Schleswig-Holstein allen Eltern die Beiträge für den Zeitraum der behördlich angeordneten Beschränkungen erlassen
werden und zwar unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, oder nicht. Dazu soll ein unbürokratisches Verfahren gewährleistet werden.
"Die kommunalen Landesverbände begrüßen die schnelle Reaktion des Landes auf die
Betretungsverbote in den Kindertagesstätten und die daraus resultierenden Belastungen der Eltern. In einer Zeit, in der alle einen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten haben, ist es ein
richtiges Signal, die fiskalischen Folgen staatlichen Handelns für die Eltern abzuwenden. Nun gehe es darum, ein gerechtes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das sowohl die Eltern zügig
entlastet als auch die Kommunen belastungsgerecht unterstützt", erklären die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände Marc Ziertmann (Städteverband Schleswig-Holstein), Jörg Bülow
(Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) und Dr. Sönke Schulz (Schleswig-Holsteinischer Landkreistag) übereinstimmend.
Auch für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege wurde für Klarheit gesorgt: Unabhängig davon, ob eine Betreuung tatsächlich stattfindet, wird die Betriebskostenfinanzierung aufrechterhalten und Kurzarbeit kann für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindert werden.
"Unser großer Dank geht an unsere Kolleginnen und Kollegen für den flexiblen und
tatkräftigen Einsatz. Trotz der herausfordernden Umstände leisten sie durch die Notbetreuungen einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres gesellschaftlichen Systems. Ebenso
erleichtert sind wir, dass durch die Beibehaltung der Zuschüsse in voller Höhe die Liquidität der Kitaträger weiterhin sichergestellt ist", sagt der Vorsitzende der LAG Michael
Selck.
Die Kommunalen Landesverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtsverbände werden in gegenseitiger Abstimmung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit eine zeitnahe Umsetzung der Elternentlastung vor Ort erfolgen kann. Sie bitten die Eltern bis
dahin um etwas Geduld.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Teilaspekte der Kita-Reform, die
zu einer Entlastung der Eltern führen, weiterhin zum 1. August 2020 umgesetzt werden sollen. Dazu gehören neben der Deckelung der Elternbeiträge auch die landesweiten Regelungen zur
Geschwisterermäßigung sowie ein Bestandsschutz für bereits gemachte Platzzusagen und die bereits eingegangenen Verpflichtungen der Kitaträger, besonders in Bezug auf die Einstellung neuer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit ist noch in Klärung, wie die Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen zeitnah weiter gestärkt werden kann.
Die Landeselternvertretung begrüßt die Schritte des Landes zu einer kurzfristigen
Entlastung der Eltern. Sie wird das Verfahren eng begleiten und mit darauf hinwirken, dass entsprechende Informationen über das vereinbarte Verfahren innerhalb ihrer Strukturen verfügbar
sind.
"Es zeigt sich nun wie wertvoll die über den Reformprozess eingespielte
Partnerschaft mit kurzen Abstimmungswegen, eingespielten Akteuren, gegenseitigem Verständnis und daraus resultierenden schnellen Hilfen tatsächlich ist. In dieser so nie da gewesenen Krise zeigt
sich der wahre Wert gelebter Demokratie und Elternbeteiligung in Schleswig-Holstein", so Yvonne Leidner und Axel Briege, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung.
Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist, eine unbürokratische Hilfestellung zur
Entlastung der Eltern zu leisten. Eine gleichwohl rechtssichere Ausgestaltung des Verfahrens muss jedoch auch weiterhin oberste Priorität haben. Die kommunalen Landesverbände werden gemeinsam mit
der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. darauf hinwirken, eine zeitnahe Umsetzung vor Ort zu erreichen, um auch Klarheiten gerade in den Fällen zu
schaffen, in denen vor Ort noch keine Regelungen über Optionen einer Aussetzung der Zahlungen getroffen wurden.